Frage zur Zulassung von Hundetrainern…
Die Frage hatte mit dem neuen Gesetz, das so viel ich weiß noch dieses Jahr in Kraft treten soll, wegen der Zulassung von Hundetrainern, zu tun.
Sogenannte Hobbytrainer sollen nicht mehr „anerkannt“ werden. ( In meinen Augen auch richtig ), sondern man muss sich beim zuständigen Veterinäramt die Zulassung dann geben lassen.
Ob dies bundeseinheitlich geregelt sein wird und welche Voraussetzungen man haben muss ?
Ich selbst habe bei der Wolfacademy in Volkmarsen ein sehr intensives Fernstudium absolviert und vor der Prüfung mußten wir Fernstudenten auch 8 Tage Praxis mitmachen und wurden dann einen ganzen Tag in verschiedenen Kategorien praktisch überprüft von einem Prüfungskomitee und echten „Kunden“. Während des Fernstudiums mußten wir jeden Monat 1 schriftliche Arbeit abliefern, die überprüft wurde und nur bei Erreichen der Punkteanzahl wurde man zur Prüfung zugelassen.
Daher halt allgemeine Frage, wie wird das mit der Überprüfung / Zulassung dann geregelt sein. Angeblich hat man 1 Jahr Zeit sich da zu melden.
Unsere Antwort:
Liebe Frau Grett,
ich wollte nun endlich auf Ihre Frage, bezüglich der Regelung zur der behördlichen Zertifizierung zum Hundetrainer, antworten 🙂
Es gibt keine gesetzliche Regelung, die eine behördliche Zertifizierung zum Hundetrainer vorschreibt. Ein solches Gesetz ist aktuell nicht in Planung – das kann sich natürlich schnell ändern.
Es ist eine rein freiwillige Prüfung, zu der sich jeder, ohne Vorbedingungen, anmelden kann.
Prüfungsbehörde sind die Tierärztekammern in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Potsdam und auch nur in diesen Bundesländern gibt es die Möglichkeit sich zertifizieren zu lassen. Als Vorraussetzung wird zwar die Empfehlung ausgesprochen, zwischen 50 – 500 Praxisstunden absolviert zu haben, aber auch dies ist auf freiwilliger Basis. Einzige Vorbedingung ist eine Gewerbeanmeldung.
Allerdings ist die Zertifizierung eine sehr anspruchsvolle Prüfung, die ohne eine fundierte theoretische und praktische Ausbildung schwerlich zu bewältigen ist. Insofern haben sie recht, dass ein gewisser Anspruch an eine methodische Ausbildung Sinn macht.
Herzliche Grüße Kristina Falke und Klaus Schaumberger
HALLO
Ich bin Trainerin in einem Hundeverein.mit Schwerpunkt Agility und Begleithundeprüfung, also nicht gewerblich tätig. Der Vorstand unseres Vereins bekam neulich ein Schreiben vom SV in Augsburg, in dem gefragt wurde welche Trainer/Ausbilder welche Zusatzausbildung haben, wegen der Änderung des TschGe. Bisher dachte ich es geht sich dabei nur um gewerbliches Hundetraining, aber es wäre doch nur gerecht wenn auch ehrenamtliche Trainer eine gute Sachkunde nachweisen müssen, schließlich ist die Arbeit mit den Hunden/Haltern die gleiche.
Ich habe beim SV die Trainerlizenz erworben.Eine sehr umfangreiche theoretische Prüfung und eine praktische Prüfung im Agility.
Im Jahr davor habe ich ein Hundepsychologiestudium bei einem „renommierten“Institut gemacht. Ich muß mal ganz ehrlich sagen das Hundepsychologiestudium war reine Geldmacherei des „Institut“.
Der Fragenkatalog des SV war Umfangreicher..
Hallo,
die Antwort ist nicht korrekt! Mit der Änderung des Tierschutzgesetzes vom 13.7. gibt es sehr wohl eine neue Regelung, nämlich
„Ebenfalls erlaubnispflichtig wird die gewerbsmäßige Hundeausbildung, um im Sinne der Tiere und des Tierschutzes Mindestqualitätsstandards sicherzustellen.“
Problem ist zwar wie immer, dass sich mal wieder keiner Gedanken über die Umsetzung gemacht hat und niemand weiß, wie es gehandhabt werden muss.
Alle Änderungen sind hier http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Landwirtschaft/Tier/Tierschutz/Versuchtierrichtline_Tierschutzgesetz.html#doc2631814bodyText2 nachzulesen
Claudia
Vielen Dank für deinen Hinweis und den Link dazu Claudia,
der Artikel wurde allerdings im Juni veröffentlicht und hatte dort also volle Gültigkeit.
Wir haben zusätzlich auch noch einen Linkhinweis zur Novellierung des §11 Tierschutzgesetz im Netz gefunden.
Veränderung §11 Tierschutzgesetz für Hundetrainer
Natürlich sind wir auch gespannt wie die einzelnen Veterinärämter das Ganze umsetzen. Eine bundesweit einheitliche Regelung wäre für Hundetrainer und Hundehalter wünschenswert.
Klaus