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Das Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit heisst Gründungszuschuss. Der Gründungzuschuss – als nicht rückzahlbarer Zuschuss –  wurde mit Wirkung zum 28.12.2011 stark reformiert, stellt jedoch weiterhin ein effektive Möglichkeit zur Finanzierung der Startphase als Hundetrainer dar.

Aufbau Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss und seine 2 Bausteine

  • Baustein 1 – 6 Monate Zahlung des Baustein 1, in Abhängigkeit des persönlichen ALG 1 Anspruch bisher. Wer z.B. einen Anspruch auf ALG 1 in Höhe von 900,- Euro hat, erhält beim Gründungszuschuss ebenfalls für den Zeitraum von 6 Monaten 900,- Euro
  • Baustein 2 – 6 + 9 Monate Zahlung des Baustein 2, unabhägig von der persönlichen Situation in Höhe von 300,- Euro pauschaliert. Der 2. Zeitraum von 9 Monaten muss beantragt werden durch den Hundetrainer, es besteht kein Rechtsanspruch.

Vorraussetzungen Gründungszuschuss

GründungszuschussJeder Existenzgründer der sich als Hundetrainer  selbstständig macht und folgende Vorraussetzungen erfüllt, kann den Gründungszuschuss erhalten – Rechtsanspruch besteht seit dem 28.12.2011 nicht mehr.

  • Existenzgründer – Arbeitslosigkeit I mit einem Restanspruch von 150 Tagen auf ALG I
  • Nachweisbarkeit der schweren Vermittelbarkeit
  • Fachkundige Stellungnahme – Prüfung Businessplan, ihrer Befähigung zur Führung einer Hundeschule, Lebenslauf, Finanzplanung

Berechnungsbeispiel für den Hundetrainer

Der Hundetrainer kann z.B. eine Förderung von 6 x 900,- Euro + 6 x 300,- Euro + 9 x 300,- Euro, insgesamt 9.900 Euro steuerfrei erhalten. Hinweis: Der Gründungzuschuss ist zwar progressionsfrei wird jedoch zur Berechnung der Krankenkassenbeiträge herangezogen.

Alle Hundetrainer können bei Unterstützung mit dem Gründungszuschuss eine Förderung mit dem Gründerprogramm Gründercoaching Deutschland der KfW Bank beantragen. Dies gilt ebenso für nebenberufliche Hundetrainer die binnen 4 Jahren einen Haupterwerb als Hundetrainer planen.

Vorgehensweise und Ablauf

Bereits für das erste Gespräch beim Arbeitsamt sollten Sie sich vorbereiten und ein passende Gesprächstrategie entwickeln. Ziel ist den/die Sachbearbeiter/in der Bundesagentur für Arbeit auf ihre Seite zu ziehen. Sollten Sie selbst gekündigt haben muss dies so begründet sein das Sie keine Sperrfrist durch das Arbeitsamt erhalten. Lassen Sie ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld und die Fristen für den Gründungzuschuss feststellen und sich möglichst schriftlich mitteilen. Zeigen Sie ihre Bereitschaft sich vermitteln zu lassen und bringen Sie die Alternative Existenzgründung mit dem Gründungszuschuss ins Gespräch ein. Ihr Sachbearbeiter muss Sie entsprechend aufklären und auch die Unterlagen zum Gründungszuschuss (Arbeitsagentur – Zuschuss) aushändigen. Planen und weisen Sie im Anschluss die schwere Vermittelbarkeit, ggf. müssen Sie dazu auch einige Bewerbungen schreiben. Zudem benötigt man für den Antrag auch einen vernünftigen Businessplan der sowohl die Tragfägkeit als auch die Bedürftigkeit aufzeigt. Als Gründer aus der Arbeitslosgkeit können Sie hier auch die Hilfe eines qualifizierten Beraters nutzen der durch das Arbeitsamt zu 100% gefördert wird. Das Förderprogramm „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“ kurz AVGS ist bundesweit gültig. Lassen Sie danach den Businessplan durch eine fachkundige Stelle bewerten und ggf. noch anpassen. Geben Sie den Gründungszuschussantrag inclusive aller notwendigen Dokumente fristgerecht ab beim Arbeitsamt und lassen Sie die Abgabe bestätigen. Planen Sie zusätzlich zum Antrag auf Gründungzuschuss auch noch mit ein ob Sie eine freiwillige Arbeitslosenversicherung zur Absicherung nutzen wollen.

Gründungszuschuss, Einstiegsgeld ist gleichbedeutend mit einem Anspruch auf das Gründercoaching Deutschland

Update: Das Förderporgramm Gründercoaching Deutschland wurde durch die BAFA Beratung (Förderung unternehmerischen Know Hows ab 01.01.2016) abgelöst. Zudem gibt es vor einer hauptberuflichen Gründung in zahlreichen Bundesländern eine geförderte Vorgründungsberatung, die je nach Fördermittelgeber bis zu 100% betragen kann im Einzelfall.

Die Förderung für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit für das Gründercoaching Deutschland beträgt innerhalb des ersten Jahr 90% der Beratungskosten (gültig bis Dezember 2013). Wer diese Hilfe nicht in Anspruch nimmt hat entweder schon einen großen Kundenstamm oder ist einfach beratungsresistent. Zahlreiche Praxisbeispiele belegen den deutlichen Nutzen einer gezielten Gründungsberatung mit einem Gründercoach den der Gründer selbst frei auswählen kann.