In diesem Berufe mit Hund Artikel stellen wir den Beruf des Tierpfleger mit Berufsbild, Ausbildung, Verdienst und weiteren nützlichen Infos vor.

Tierpfleger

Berufsbezeichnung

Tierpfleger

Allgemein & rechtliche Stellung

Eine Person, die nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung die Versorgung und Betreuung für vielen verschiedenen Tierarten übernimmt. Sie richtet artgerechte Tiergehege ein, säubert diese und unterstützt bei der Beschäftigung und Jungtieraufzucht.

Was macht ein Tierpfleger?

Ein Tierpfleger ist mit vielen Aufgaben betraut, die Rund um die Pflege von Tieren entstehen. Je nach Tätigkeitsschwerpunkt gehören aber nicht nur Hunde zu den Pflegetieren, sondern allgemein alle Tiere, die in Tierheimen, Tierpensionen, Zuchtbetrieben und Zoos gehalten werden. In erster Linie kümmern sich Tierpfleger um die Fütterung, das allgemeine Wohlbefinden, aber auch um die Reinigung der Stallungen, Käfige und Zwinger der ihnen anvertrauten Tiere. Unterstützung bei der Jungtieraufzucht gehört ebenso dazu wie die Pflege von kranken Tieren.

Die Betreuung von Hunden ist eher im Aufgabenbereich eines Tierpflegers eines Tierheims oder einer Hundepension zu finden. Jedoch verfügt der Tierpfleger auf Grund seiner Fachausbildung über weit mehr Wissen und Qualifikationen auch über andere Tierarten.

Tierpfleger arbeiten eng mit Tierärzten und anderen Tierfachkräften zusammen. Je nach Arbeitsplatz kann ihre Arbeit körperlich sehr anstrengend sein oder auch verwaltungstechnische Aufgaben, wie z.B. die Futter- und Geräteanschaffung, bis zu buchhalterischen Aufgabenbereichen beinhalten. Die Arbeit im Forschungs– und Klinikbereich unterscheidet sich mitunter gravierend von diesem Einsatzbereich und ist auch nicht für jeden geeignet.

Wer geht zum Tierpfleger?

Die Frage muss hier lauten: Wer sucht einen Tierpfleger? Jeder, der eine öffentliche oder private Einrichtung betreibt, bei der Tiere gehalten, versorgt und gepflegt werden.

Ausbildung

Die Ausbildung zum Tierpfleger ist eine klassische, duale 3-jährige Berufsausbildung mit Prüfung um eine abgeschlossene Ausbildung zu erlangen. Man unterscheidet dabei drei Ausbildungs- und Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Forschung & Klinik
  • Zootierpflege
  • Tierheim- & Pensionstierpflege

Je nach Fachrichtung werden unterschiedliche Ausbildungsplätze angeboten. Erst im 3. Ausbildungsjahr erfolgt die Spezialisierung auf einen Tätigkeitsschwerpunkt. Die Ausbildung wird nach Tarif ab ca. 700,00 € / monatlich im 1. Ausbildungsjahr bezahlt und kann sich bis auf 950,00 € im letzten Ausbildungsjahr steigern.

Für den Ausbildungsberuf als Tierpfleger sollte man unbedingt körperlich und psychisch belastbar sein und ein großes Interesse an Biologie und Mathematik mitbringen. Zu den Themen der Ausbildung gehören:

  • Haltung
  • Zucht
  • Ernährung
  • Pflege
  • Anatomie
  • Systematik
  • Krankheiten
  • Gesundheits- und Umweltschutz
  • Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit Tieren
  • Betriebsorganisation (wie Buchhaltung, Einkauf und Materialwirtschaft)

Die Bereitschaft auch an Wochenenden und im Schichtdienst zu Arbeiten und viel Geduld und Verantwortungsgefühl im Umgang mit Tieren wird vorausgesetzt.

Empfohlen für die Ausbildung wird ein mittlerer Bildungsabschluss, idealerweise mit vorausgegangenem Praktikum.

Neben der Ausbildung gehört die Weiterbildung maßgeblich zu diesem Beruf dazu um seine Fachkenntnis zu aktualisieren, zu erweitern und sich auf weitere Themenschwerpunkte, wie z.B. bis hin zur Tierzucht, zu spezialisieren. Um beruflich weiterzukommen oder gar eine Führungsposition zu besetzen, besteht die Möglichkeit der Prüfung zum Tierpflegemeister. Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und bspw. einen Bachelor Biologie zu erwerben. Auslandspraktikas erweitern das Berufs- und Erfahrungsgebiet.

Für die Tierpfleger Fachrichtung Zoo existiert ein Berufsverband: Berufsverband der Zootierpfleger e.V.

Beschränkungen

Die Tätigkeit als Tierpfleger der Fachrichtung Zoo ist nicht reglementiert. Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Weiterhin gibt es sogenannte “Berufsrelevante gesundheitliche Einschränkungen”, die bei diesem Beruf unbedingt berücksichtigt werden sollten:

  • Eingeschränkte Belastbarkeit der Wirbelsäule, Beine, Arme und Hände (z.B. Tierunterkünfte einrichten und instand halten)
  • Muskelschwäche, fehlende Muskelkraft (z.B. Säcke mit Futtermitteln oder Kisten mit Obst tragen)
  • Eingeschränkte Beweglichkeit (z.B. Tiere einfangen und für tierärztliche Untersuchungen vorbereiten)
  • Mangelnde körperliche Ausdauer (z.B. Tierstallungen, Käfige und Außengehege säubern)
  • Infektanfälligkeit, chronische Infektionskrankheiten (z.B. zwischen Außengehegen und z.T. feuchtwarmen Innenbereichen wechseln)
  • Eingeschränkte Funktionstüchtigkeit der Arme und Hände (z.B. Futterrationen zusammenstellen)
  • Eingeschränkte Feinmotorik der Hände und Finger (z.B. mit sehr kleinen Tieren umgehen)
  • Störungen der Bewegungskoordination, Gleichgewichtsstörungen (z.B. Tiere bei tierärztlichen Eingriffen ergreifen, halten und fixieren)
  • Nicht korrigierbare Sehschwäche für die Ferne (z.B. entfernte und schnell herannahende Tiere wahrnehmen)
  • Nicht korrigierbare Sehschwäche für die Nähe (z.B. Parasiten im Fell von Tieren erkennen)
  • Chronische oder allergische Hauterkrankungen oder mangelnde Widerstandsfähigkeit der Haut an Händen und Armen (z.B. Tierunterkünfte mit Desinfektionsmitteln reinigen)
  • Chronische oder allergische Atemwegs- und Lungenerkrankungen (z.B. mit Futtermittelstäuben und Tierhaaren in Kontakt kommen)
  • Leistungsvermindernde und chronische Herz- und Kreislauferkrankungen (z.B. bei anstrengenden Arbeiten wie Tierstallungen, Käfige und Außengehege säubern)

Mitarbeit oder Selbstständig

Tierpfleger können selbstständig tätig sein, z.B. in einer Tierpension, oder sind angestellt bei einer Behörde, einem Betrieb oder einer Praxis.

Mitarbeit in der Fachrichtung Forschung & Klinik:

Mitarbeit in der Fachrichtung Zoo:

  • zoologischen Gärten
  • Naturparks
  • Tier- bzw. Wildgehegen
  • Betreibern von Aquarien und Terrarien

Mitarbeit in der Fachrichtung Tierheim- & Pensionstiere:

  • Tierheime
  • Tierpensionen
  • sogenannte “Gnadenhöfen”

Verdienst

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst liegt bei 2.539 € – 2.799 € / monatlich

Quelle: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Angaben nur zu Orientierung ohne Anspruch auf Verbindlichkeit.
Das Einkommen eines Tierpflegers in der freien Wirtschaft ist abhängig von Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit, sowie von Anforderung, Branche, Region und Betrieb und kann sich bei nicht tarifgebundenen Betrieben am Tarifverträgen anlehnen.

Buchhinweise zur Ausbildung & Unternehmensführung

Tierpfleger / Tierpflegerin: Umsetzungshilfen und...
Tierpfleger / Tierpflegerin: Umsetzungshilfen und Praxistipps (Ausbildung gestalten)
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Stand der Daten: 25. April 2024 15:06
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Weiterführende Links

Gut zu wissen

  • in Österreich erfolgt die Ausbildung ebenfalls als Lehrling einer dualen, dreijährigen Berufsausbildung. Dort ist aber die Voraussetzung der Nachweis von 9 Pflichtschuljahren. Der Schwerpunkt wird abhängig vom Ausbildungsbetrieb gesetzt. Eine Meisterprüfung ist nicht vorgesehen und für eine berufliche Weiterqualifizierung ist eine “Berufsmatura” (Berufsreifeprüfung = Lehrabschlussprüfung plus vier weitere Prüfungen) notwendig.
  • in der Schweiz dauert die Ausbildung zum Tierpfleger ebenfalls 3 Jahre. Zur Auswahl stehen hier die Fachrichtungen Heimtiere, Versuchstiere oder Wildtiere.