Die Hundetrainerzertifizierung
Die Hundetrainerzertifizierung – für viele deutsche Hundetrainer ist sie die höchste Auszeichnung. Doch die Prüfung hat es in sich. Nicht nur eine theoretische Prüfung, sondern auch ein Fachgespräch muss geführt werden. Und dies je nach Bundesland mit wohlbekannten Ikonen.
Doch was muss man für so eine Prüfung können? Wie bereitet man sich am besten vor und was sind die Stolpersteine, die man am besten vermeiden sollte? Um dies herauszufinden, begleiten wir für die nächsten 3 Monate eine Hundetrainerin, die die Prüfung angehen will: Dorina Siebert.
Unsere Kandidatin für die Hundetrainerzertifizierung
Dorina Siebert ist eine 23-jährige Hundetrainerin aus Königswinter, die wie so viele durch ihren ersten Hund Benno, einen Australian Shepherd Rüden, zum Hundetraining kam. Nach einer Odyssee durch mehrere Hundeschulen und nach mehreren Beißvorfällen fand sie schließlich eine geeignete Hundeschule, bei der sie schließlich auch ein Praktikum machte. Seitdem arbeitet sie seit nun 8 Jahren mehr oder weniger ohne Unterbrechung als Hundetrainerin und besucht natürlich auch das ein oder andere Seminar. Auch ihre Ausbildung zum Trainer hat sie erfolgreich abgeschlossen, sodass die Zertifizierung wie der nächste logische Schritt erscheint.
Hauptberuflich studiert sie Tierwissenschaften, worin sie einen großen Vorteil sieht: „Ich bin es gewohnt, viel zu lernen und darauf geprüft zu werden“, sagte sie uns bei einem Treffen. Ihre größte Angst ist das Expertengespräch, bei dem sie in Schleswig-Holstein Dr. Feddersen-Petersen und Dr. Piturru Rede und Antwort wird stehen müssen.
Wer wird geprüft?
Doch was kann Dorina erwarten, worauf muss sie sich einstellen? Zuerst einmal muss geprüft werden, ob der Kandidat berechtigt ist, sich zur Prüfung anzumelden. Die Anmeldung setzt laut Prüfungsordnung voraus, dass zugelassen wird, wer:
Zusätzlich wird die Vorlage des Personalausweises, des polizeilichen Führungszeugnisses und einer Beschreibung der aktuellen und vorherigen Tätigkeiten verlangt.
Auch die Kosten sind nicht zu vernachlässigen. Während die theoretische Prüfung nur 210,- € kostet, müssen für das Fachgespräch, die praktische Prüfung und die endgültige Zertifizierung schon 500,- € bezahlt werden. Eine gute Vorbereitung ist also ein Muss!
Die theoretische Prüfung
Auf der Prüfungsordnung stehen 5 Bücher und ein Abschnitt des Tierschutzgesetzes, welche für die Prüfung vorausgesetzt werden. Unsere Kandidatin Dorina hat dazu folgenden Ratschlag: “Die meisten dieser Bücher hat sowieso jeder Hundetrainer schon einmal in der Hand gehabt, das wichtigste ist jedoch, sich alles noch einmal durchzulesen und auch zu verstehen. Es gibt sehr viel Theorie zum Thema Hund, die man sich einprägen muss. Ich persönlich lerne am besten mit jemandem zusammen, sodass ich meine Eindrücke und Fragen direkt loswerden kann. Mit meiner Kollegin habe ich folgendes System: jeder von uns liest sich die Woche über einen vorher festgelegten Abschnitt eines Buches durch und am Ende der Woche diskutieren wir dann diesen Abschnitt. Dadurch kann jeder erst seine Gedanken sortieren und dann können wir uns austauschen!“
Die praktische Prüfung
In der praktischen Prüfung wird das generelle Umgehen mit Kunde und Hund geprüft. Hier gilt vor allem: Nerven behalten. „Ich weiß eigentlich, dass ich eine gute Trainerin für Hunde bin und habe relativ viel Erfahrung. Aber unter Beobachtung zu arbeiten, ist noch einmal etwas ganz Anderes.“ Vielen dürfte es wohl ähnlich gehen. Dorina hat sich deshalb vorgenommen, ein paarmal mit Beobachtern zu arbeiten: „Dadurch lerne ich, wie es ist, von anderen beobachtet zu werden. Außerdem können mir die Zuschauer möglicherweise noch sagen, worin ich mich verbessern kann.“
Während ihrer Vorbereitung und auch ihre Prüfungen werden wir mit Dorina in Kontakt bleiben, sie begleiten und hier darüber berichten.
Mehr Informationen zur Hundetrainerzertifizierung in Schleswig-Holstein finden Sie hier:
http://sachkunde-hundetrainer.info/tieraerztekammer-schleswig-holstein/
Mehr Informationen zur Hundetrainerzertifizierung in Niedersachsen finden Sie hier:
Hallo, ich hoffe, die Seite ist noch aktuell. Ich habe eine Frage zur Zertifizierung in HH, SH oder Niedersachsen. Wisst ihr, ob es Hundetrainerschulen gibt, deren erfolgreiche Absolvierung einer Zertifizierung nach § 11 gleichkommt? Oder ist das Angbot immer nur eine Vorbereitung auf die individuelle Prüfung bei der jeweiligen TÄ-Kammer?
LG Ina
Wie ist es denn Dorina nun ergangen?
Der Artikel ist ja schon ein wenig älter, oder?
Zu der Ausbildungs-Abschluß-Thematik habe ich auch eine Frage – vermutlich machen mich die ganzen unterschiedlichen Bezeichnungen kirre, oder ich habe einen einfachen Denkfehler:
Ohne bestandenen §11 darf ein Mensch nicht als Trainer arbeiten – richtig?
Aber – das glaube ich aber schon mehrfach gelesen zu haben – um den §11 ablegen zu können muss man praktische Erfahrung (und/oder?) eine Ausbildung nachweisen – das passt aber doch nicht zusammen, oder?
Wie kann jemand praktische Erfahrung nachweisen, wenn er doch nicht als Trainer arbeiten darf?
Und wie muss der Nachweis erbracht werden?
Es wäre toll, wenn ihr mir hier vom Schlauch helfen könntet 🙂
Hallo Mica,
ohne eine Erlaubnis nach §11 TSchG darf ein Hundetrainer nicht selbstständig arbeiten. Das bedeutet selbstverständlich darf ein Hundetrainer als Angestellter Hundetrainer arbeiten ohne das er selbst den Sachkundenachweis besitzt. Diese Regelung gilt aktuell auch noch bei Hundevereinen die ja keine Gewinnerzielungsbsicht haben.
Was du brauchst für die Erlaubnis um als selbstständiger Hundetrainer zu arbeiten findest du in diesem Artikel hier bei uns:
https://www.hundetrainer-netzwerk.com/2014/erlaubnispflicht-fuer-hundetrainer-nach-%C2%A711-tierschg/
Bei dem Sachkundenachweis musst du sowohl theoretisch als auch praktisch dein Wissen und deine Fertigkeiten zeigen. Ob du diese durch eine fundierte Hundetrainerausbildung oder auch durch ein Selbststudium erlangt hast ist dabei nicht relevant. Die Prüfung ist ja Zeitpunkt bezogen.
Und das du mit der aktiven regelmäßigen Arbeit mit Kunden und deren Hunden besser wirst ist ja im Regelfall immer so. Es gibt keine Bestimmung die vorschreibt das du erst 2 Jahre Praktika machen musst um die Prüfung beim regionalen Vetamt oder bei der Tierärztekammer zu machen.
Ich hoffe das ich dir damit weiter helfen konnte.
Wenn du weitere Fragen hast dann schreib uns gerne oder mach einen Telefontermin mit uns aus.
LG Klaus