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	Kommentare zu: Die Hundetrainerzertifizierung &#8211; ein Erfahrungsbericht	</title>
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		<title>
		Von: Ina Milert		</title>
		<link>https://www.hundetrainer-netzwerk.com/2016/hundetrainerzertifizierung/#comment-10039</link>

		<dc:creator><![CDATA[Ina Milert]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 10 May 2020 06:23:27 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo, ich hoffe, die Seite ist noch aktuell. Ich habe eine Frage zur Zertifizierung in HH, SH oder Niedersachsen. Wisst ihr, ob es Hundetrainerschulen gibt, deren erfolgreiche Absolvierung einer Zertifizierung nach § 11 gleichkommt? Oder ist das Angbot immer nur eine Vorbereitung auf die individuelle Prüfung bei der jeweiligen TÄ-Kammer?
LG Ina]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, ich hoffe, die Seite ist noch aktuell. Ich habe eine Frage zur Zertifizierung in HH, SH oder Niedersachsen. Wisst ihr, ob es Hundetrainerschulen gibt, deren erfolgreiche Absolvierung einer Zertifizierung nach § 11 gleichkommt? Oder ist das Angbot immer nur eine Vorbereitung auf die individuelle Prüfung bei der jeweiligen TÄ-Kammer?<br />
LG Ina</p>
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		<title>
		Von: Klaus Schaumberger		</title>
		<link>https://www.hundetrainer-netzwerk.com/2016/hundetrainerzertifizierung/#comment-8625</link>

		<dc:creator><![CDATA[Klaus Schaumberger]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Feb 2018 15:55:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.hundetrainer-netzwerk.com/2016/hundetrainerzertifizierung/#comment-8616&quot;&gt;Mica&lt;/a&gt;.

Hallo Mica, 

ohne eine Erlaubnis nach §11 TSchG darf ein Hundetrainer nicht selbstständig arbeiten. Das bedeutet selbstverständlich darf ein Hundetrainer als Angestellter Hundetrainer arbeiten ohne das er selbst den Sachkundenachweis besitzt. Diese Regelung gilt aktuell auch noch bei Hundevereinen die ja keine Gewinnerzielungsbsicht haben. 

Was du brauchst für die Erlaubnis um als selbstständiger Hundetrainer zu arbeiten findest du in diesem Artikel hier bei uns:
https://www.hundetrainer-netzwerk.com/2014/erlaubnispflicht-fuer-hundetrainer-nach-%C2%A711-tierschg/

Bei dem Sachkundenachweis musst du sowohl theoretisch als auch praktisch dein Wissen und deine Fertigkeiten zeigen. Ob du diese durch eine fundierte Hundetrainerausbildung oder auch durch ein Selbststudium erlangt hast ist dabei nicht relevant. Die Prüfung ist ja Zeitpunkt bezogen. 

Und das du mit der aktiven regelmäßigen Arbeit mit Kunden und deren Hunden besser wirst ist ja im Regelfall immer so. Es gibt keine Bestimmung die vorschreibt das du erst 2 Jahre Praktika machen musst um die Prüfung beim regionalen Vetamt oder bei der Tierärztekammer zu machen. 

Ich hoffe das ich dir damit weiter helfen konnte. 

Wenn du weitere Fragen hast dann schreib uns gerne oder mach einen Telefontermin mit uns aus. 

LG Klaus]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.hundetrainer-netzwerk.com/2016/hundetrainerzertifizierung/#comment-8616">Mica</a>.</p>
<p>Hallo Mica, </p>
<p>ohne eine Erlaubnis nach §11 TSchG darf ein Hundetrainer nicht selbstständig arbeiten. Das bedeutet selbstverständlich darf ein Hundetrainer als Angestellter Hundetrainer arbeiten ohne das er selbst den Sachkundenachweis besitzt. Diese Regelung gilt aktuell auch noch bei Hundevereinen die ja keine Gewinnerzielungsbsicht haben. </p>
<p>Was du brauchst für die Erlaubnis um als selbstständiger Hundetrainer zu arbeiten findest du in diesem Artikel hier bei uns:<br />
<a href="https://www.hundetrainer-netzwerk.com/2014/erlaubnispflicht-fuer-hundetrainer-nach-%C2%A711-tierschg/" rel="ugc">https://www.hundetrainer-netzwerk.com/2014/erlaubnispflicht-fuer-hundetrainer-nach-%C2%A711-tierschg/</a></p>
<p>Bei dem Sachkundenachweis musst du sowohl theoretisch als auch praktisch dein Wissen und deine Fertigkeiten zeigen. Ob du diese durch eine fundierte Hundetrainerausbildung oder auch durch ein Selbststudium erlangt hast ist dabei nicht relevant. Die Prüfung ist ja Zeitpunkt bezogen. </p>
<p>Und das du mit der aktiven regelmäßigen Arbeit mit Kunden und deren Hunden besser wirst ist ja im Regelfall immer so. Es gibt keine Bestimmung die vorschreibt das du erst 2 Jahre Praktika machen musst um die Prüfung beim regionalen Vetamt oder bei der Tierärztekammer zu machen. </p>
<p>Ich hoffe das ich dir damit weiter helfen konnte. </p>
<p>Wenn du weitere Fragen hast dann schreib uns gerne oder mach einen Telefontermin mit uns aus. </p>
<p>LG Klaus</p>
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			</item>
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		<title>
		Von: Mica		</title>
		<link>https://www.hundetrainer-netzwerk.com/2016/hundetrainerzertifizierung/#comment-8616</link>

		<dc:creator><![CDATA[Mica]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Feb 2018 13:34:31 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.hundetrainer-netzwerk.com/?p=7634#comment-8616</guid>

					<description><![CDATA[Wie ist es denn Dorina nun ergangen? 
Der Artikel ist ja schon ein wenig älter, oder?

Zu der Ausbildungs-Abschluß-Thematik habe ich auch eine Frage - vermutlich machen mich die ganzen unterschiedlichen Bezeichnungen kirre, oder ich habe einen einfachen Denkfehler:

Ohne bestandenen §11 darf ein Mensch nicht als Trainer arbeiten - richtig?
Aber - das glaube ich aber schon mehrfach gelesen zu haben - um den §11 ablegen zu können muss man praktische Erfahrung (und/oder?) eine Ausbildung nachweisen - das passt aber doch nicht zusammen, oder? 
Wie kann jemand praktische Erfahrung nachweisen, wenn er doch nicht als Trainer arbeiten darf? 
Und wie muss der Nachweis erbracht werden? 

Es wäre toll, wenn ihr mir hier vom Schlauch helfen könntet :)]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie ist es denn Dorina nun ergangen?<br />
Der Artikel ist ja schon ein wenig älter, oder?</p>
<p>Zu der Ausbildungs-Abschluß-Thematik habe ich auch eine Frage &#8211; vermutlich machen mich die ganzen unterschiedlichen Bezeichnungen kirre, oder ich habe einen einfachen Denkfehler:</p>
<p>Ohne bestandenen §11 darf ein Mensch nicht als Trainer arbeiten &#8211; richtig?<br />
Aber &#8211; das glaube ich aber schon mehrfach gelesen zu haben &#8211; um den §11 ablegen zu können muss man praktische Erfahrung (und/oder?) eine Ausbildung nachweisen &#8211; das passt aber doch nicht zusammen, oder?<br />
Wie kann jemand praktische Erfahrung nachweisen, wenn er doch nicht als Trainer arbeiten darf?<br />
Und wie muss der Nachweis erbracht werden? </p>
<p>Es wäre toll, wenn ihr mir hier vom Schlauch helfen könntet 🙂</p>
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