Hundetrainer Netzwerk Logo

Kleinunternehmerregelung für Hundetrainer

Hundetrainerin organisiert Rechnungen und Buchführung ihrer Hundeschule

Umsatzsteuer einfach verstehen

Kleinunternehmerregelung für Hundetrainer einfach erklärt

Verstehe die Umsatzgrenzen, schreibe korrekte Rechnungen und entscheide fundiert, ob die Regelung zu deiner Hundeschule passt.

Rechtsstand 2026 Für Hundetrainer erklärt Mit Praxisbeispielen
Kurz erklärt

Was bedeutet die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit deine begünstigten Umsätze von der Umsatzsteuer. Du weist keine Umsatzsteuer gesondert aus, kannst dafür grundsätzlich keine Vorsteuer aus betrieblichen Einkäufen abziehen. Die Regelung betrifft nur die Umsatzsteuer – Einkommensteuer, Gewerbesteuer und deine Gewinnermittlung bleiben eigene Themen.

25.000 €Grenze im Gründungsjahr und zulässiger Vorjahresumsatz
100.000 €Obergrenze im laufenden Folgejahr
Begriffe sauber trennen

Vier Begriffe, vier unterschiedliche Bedeutungen

Viele Fehler entstehen, weil Kleinunternehmer, Kleingewerbe und Nebenberuf gleichgesetzt werden.

Kleinunternehmerregelung

Eine Umsatzsteuerregel

Sie entscheidet, ob deine begünstigten Umsätze nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind.

Kleinunternehmer

Keine Rechtsform

So wird ein Unternehmer bezeichnet, der die umsatzsteuerliche Regelung anwendet.

Kleingewerbe

Ein anderer Zusammenhang

Der Begriff betrifft vor allem handelsrechtliche Einordnung und ist nicht gleichbedeutend mit § 19 UStG.

Nebenberuflich

Der Umfang deiner Tätigkeit

Auch eine nebenberufliche Hundeschule kann regelbesteuert und eine hauptberufliche Hundeschule Kleinunternehmer sein.

Umsatzgrenzen seit 2025

Gründungsjahr und Folgejahre richtig beurteilen

Gründungsjahr

25.000 Euro tatsächlicher Gesamtumsatz

Die Grenze wird bei einer unterjährigen Gründung nicht auf zwölf Monate hochgerechnet.

Folgejahr

Vorjahr maximal 25.000 Euro

Zusätzlich darfst du im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreiten.

Wichtig: Bereits der Umsatz, mit dem du die maßgebliche Grenze im laufenden Jahr überschreitest, unterliegt der Regelbesteuerung. Eine laufende Umsatzkontrolle gehört deshalb zu deiner Buchführung.
Wirtschaftlich entscheiden

Wann kann die Regelung zu deiner Hundeschule passen?

Ausgangslage
Kann dafür sprechen
Kann dagegen sprechen
Viele Privatkunden
Ein Endpreis ohne zusätzlich ausgewiesene Umsatzsteuer kann im Markt leichter vermittelbar sein.
Bei schnellem Wachstum droht ein unterjähriger Wechsel.
Hohe Anfangsinvestitionen
Wenig Umsatzsteuer-Verwaltung.
Kein Vorsteuerabzug aus Website, Fahrzeug, Ausstattung oder Platzaufbau.
Geschäftskunden
Einfachere Abrechnung in kleiner Startphase.
Vorsteuerabzugsberechtigte Kunden akzeptieren Regelbesteuerung häufig leichter.
Tätigkeitsumfang

Nebenberuflich und hauptberuflich sind keine Umsatzsteuerbegriffe

Nebenberufliche Hundeschule

Ein langsamer Start mit wenigen Kursen kann gut innerhalb der Grenzen liegen. Trotzdem musst du Gewerbe, Einkommensteuer, Sozialversicherung und Arbeitszeit getrennt prüfen.

  • Umsatz von Beginn an erfassen
  • Nebentätigkeit gegebenenfalls melden
  • Preise nicht nur als Hobby kalkulieren

Hauptberufliche Hundeschule

Auch ein hauptberuflicher Start kann zunächst unter § 19 UStG fallen. Bei gutem Marketing und hoher Auslastung kann die 25.000-Euro-Grenze jedoch schnell erreicht sein.

  • Monatliche Umsatzplanung
  • Wachstum und Investitionen einrechnen
  • Wechsel zur Regelbesteuerung vorbereiten
Buchführung in der Praxis

Einfacher heißt nicht ohne Aufzeichnungen

Die Umsatzsteuer wird einfacher. Einnahmen, Ausgaben, Belege und Gewinn musst du trotzdem nachvollziehbar dokumentieren.

Einnahmen erfassen

Einzelstunden, Gruppenkurse, Workshops und andere Umsätze zeitnah buchen.

Belege sammeln

Rechnungen und Zahlungsnachweise geordnet und unveränderbar aufbewahren.

Ausgaben zuordnen

Website, Versicherungen, Platz, Fahrtkosten und Arbeitsmittel betrieblich prüfen.

Umsatz überwachen

Die relevante Grenze nicht erst beim Jahresabschluss kontrollieren.

Gewinn ermitteln

Für typische Einzelunternehmen ist die EÜR häufig der praktische Regelfall.

Steuern planen

Einkommen- und gegebenenfalls Gewerbesteuer finanziell zurücklegen.

Vollständige Musterrechnung

So kann die Rechnung einer Hundetrainerin aussehen

Die goldenen Nummern führen dich durch die Pflichtangaben nach § 34a UStDV. Alle Namen, Anschriften und Daten sind Beispiele.

Muster · keine echte Rechnung

Rechnung für Hundetraining

Rechnungsnummer: 2026-001
Rechnungsdatum: 15.09.2026
1Laura Hundeglück
Hundeschule Hundeglück
Hundeweg 12
26197 Großenkneten
info@hundeglueck-beispiel.de
1Rechnung an
Anna Beispiel
Beispielstraße 8
26122 Oldenburg
2Steuernummer: 12/345/67890
3Ausstellungsdatum: 15.09.2026
Leistungsdatum: 12.09.2026
4Einzeltraining Leinenführung
60 Minuten am 12.09.2026
85,00 €
5Gesamtentgelt85,00 €
5Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Zahlungsziel: Bitte überweise den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.

Bankverbindung: Musterbank · IBAN DE00 0000 0000 0000 0000 00

Vielen Dank für dein Vertrauen!

Pflichtangaben nach § 34a UStDV

Legende zu den Pflichtangaben

1

Name und vollständige Anschrift
Erforderlich sind die Daten der leistenden Hundetrainerin und des Leistungsempfängers.
2

Steuerliche Identifikation
Anzugeben ist die Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Kleinunternehmer-Identifikationsnummer.
3

Ausstellungsdatum
Die Rechnung muss erkennen lassen, wann sie ausgestellt wurde.
4

Art und Umfang der Leistung
Die Leistung muss konkret beschrieben sein, beispielsweise Trainingsart und Dauer.
5

Gesamtentgelt und Hinweis zu § 19 UStG
Der Gesamtbetrag wird ohne gesonderte Umsatzsteuer angegeben; zusätzlich muss die Anwendung der Kleinunternehmerregelung eindeutig erkennbar sein.
6

Nur bei einer Gutschrift
Rechnet der Leistungsempfänger oder ein beauftragter Dritter ab, muss das Dokument die Angabe „Gutschrift“ enthalten.
Steuern auseinanderhalten

Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer

Umsatzsteuer

Kleinunternehmerregelung

Bemessung: Umsatz

§ 19 UStG befreit begünstigte Umsätze. Kein gesonderter Steuerausweis und grundsätzlich kein Vorsteuerabzug.

Einkommensteuer

Dein persönlicher Gewinn

Bemessung: Einkünfte

Der Gewinn deiner Hundeschule fließt zusammen mit weiteren relevanten Einkünften in deine Besteuerung ein.

Gewerbesteuer

Gewerbeertrag

24.500 € Freibetrag

Der Freibetrag gilt grundsätzlich für natürliche Personen und Personengesellschaften – nicht für UG oder GmbH.

Regelbesteuerung

Ein Wechsel sollte geplant sein

Die Entscheidung beeinflusst Preise, Verträge, Rechnungen, Vorsteuer und deine Buchhaltung.

  • Freiwilliger Verzicht bindet grundsätzlich mindestens fünf Kalenderjahre.
  • Bei Überschreiten der laufenden Grenze ist bereits der überschreitende Umsatz steuerpflichtig.
  • Privatkundenpreise müssen auf Brutto-Wirkung geprüft werden.
  • Auslandssachverhalte und Reverse Charge können auch Kleinunternehmer betreffen.

Quellen: § 19 UStG, § 34a UStDV und BMF-Schreiben vom 18. März 2025.

Unverbindliche Orientierung

Passt die Kleinunternehmerregelung zu deiner Planung?

Der Selbstcheck ersetzt keine steuerliche Einzelfallprüfung, hilft dir aber dabei, die entscheidenden Fragen zu erkennen.

Deine Angaben werden nicht gespeichert oder übertragen.

Deine Orientierung

Beantworte die Fragen

Danach erhältst du Hinweise zu Grenzen, Vorsteuer und den nächsten sinnvollen Prüfschritten.

Du entscheidest, wie du weitergehst

Zwei Wege zu mehr Sicherheit in deiner Gründung

Persönliche Situation klären

Im kostenlosen Erstgespräch ordnen wir deine Gründungsphase, Planung und die nächsten unternehmerischen Schritte ein.

Erstgespräch nutzen

Gründung systematisch vorbereiten

Hundebusiness Startklar vermittelt dir einen strukturierten Fahrplan für Gründung, Finanzen, Marketing und Umsetzung.

Gründerwebinar ansehen

FAQ

Häufige Fragen zur Kleinunternehmerregelung für Hundetrainer

Während du die Kleinunternehmerregelung anwendest, bist du für die davon betroffenen Eingangsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die in Rechnungen enthaltene Umsatzsteuer wird damit für dich zum Kostenbestandteil. Bei hohen Anfangsinvestitionen – etwa Website, Fahrzeug, Platzaufbau, Geräte oder Geschäftsausstattung – kann die Regelbesteuerung wirtschaftlich interessanter sein. Das muss mit Kundenstruktur, Preisen und Wachstum zusammen betrachtet werden.

Nein. Ob du neben- oder hauptberuflich arbeitest, entscheidet nicht über § 19 UStG. Maßgeblich sind insbesondere die gesetzlichen Umsatzgrenzen und ob du auf die Steuerbefreiung verzichtet hast. Eine nebenberufliche Hundeschule kann regelbesteuert sein; eine hauptberufliche Hundeschule kann im Gründungsjahr Kleinunternehmer sein. Arbeitszeit, Sozialversicherung und Förderprogramme müssen zusätzlich separat beurteilt werden.

Sie kann bei vielen Privatkunden attraktiv sein, weil diese regelmäßig keinen Vorsteuerabzug haben und der Endpreis besonders wichtig ist. Entscheidend ist aber nicht nur die Kundengruppe: Fehlender Vorsteuerabzug, Investitionen, erwartetes Wachstum, Marktpreise und die Gefahr eines unterjährigen Wechsels müssen einbezogen werden. Eine Hundeschule mit schnellem Wachstum kann trotz Privatkunden von einer früh geplanten Regelbesteuerung profitieren.

Nein. „Kleinunternehmer“ bezeichnet die umsatzsteuerliche Behandlung nach § 19 UStG und keine Rechtsform. Ein Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft oder unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Kapitalgesellschaft kann Kleinunternehmer sein. Für Hundetrainer ist häufig das Einzelunternehmen die praktische Startform; die Entscheidung über die Rechtsform muss aber unabhängig von der Kleinunternehmerregelung getroffen werden.

Nein. Umsatz sind vereinfacht die vereinnahmten Entgelte für deine Leistungen, beispielsweise Einzeltraining, Gruppenkurse und Workshops. Gewinn ist das wirtschaftliche Ergebnis nach Abzug deiner betrieblichen Ausgaben. Die Grenzen des § 19 UStG beziehen sich auf den Gesamtumsatz, nicht auf deinen Gewinn. Einkommensteuer und in vielen Fällen Gewerbesteuer orientieren sich dagegen am Gewinn beziehungsweise Gewerbeertrag.

Ja. Du kannst auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten und deine Umsätze nach den allgemeinen Regeln versteuern. Das kann beispielsweise bei hohen vorsteuerbelasteten Investitionen oder überwiegend vorsteuerabzugsberechtigten Geschäftskunden sinnvoll sein. Bei Privatkunden verändert die Umsatzsteuer dagegen häufig den Endpreis oder deine Marge. Die Entscheidung sollte deshalb vor Preisfestlegung und größeren Ausgaben gerechnet werden.

Eine gewerblich betriebene Hundeschule unterliegt grundsätzlich der Gewerbesteuer. Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften wird der maßgebliche Gewerbeertrag jedoch um einen Freibetrag von 24.500 Euro gekürzt. Erst oberhalb des Freibetrags kann Gewerbesteuer entstehen. Der genaue Betrag hängt unter anderem vom Gewerbeertrag und Hebesatz der Gemeinde ab. Die Kleinunternehmerregelung selbst verändert diese Berechnung nicht.

Die Kleinunternehmerregelung befreit dich nicht von der Einkommensteuer. Bei einem Einzelunternehmen wird der Gewinn aus deiner Hundeschule zusammen mit deinen weiteren steuerlich relevanten Einkünften betrachtet. Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben ergeben grundsätzlich den Gewinn. Ob tatsächlich Einkommensteuer entsteht, hängt von deiner gesamten persönlichen steuerlichen Situation ab und nicht von der 25.000-Euro-Umsatzgrenze.

Seit 2025 müssen auch inländische Kleinunternehmer grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen; dafür kann bereits ein E-Mail-Postfach genügen. Für ihre nach § 19 UStG steuerfreien Ausgangsumsätze dürfen Kleinunternehmer Rechnungen weiterhin als sonstige Rechnung, beispielsweise als PDF, übermitteln. Für andere Sachverhalte und künftige Änderungen sollte die Rechnungsorganisation regelmäßig geprüft werden.

Für die nach § 19 UStG steuerfreien Umsätze sind grundsätzlich keine laufenden Umsatzsteuervoranmeldungen erforderlich. Kleinunternehmer sind im Regelfall auch von der Umsatzsteuerjahreserklärung befreit. Ausnahmen bestehen beispielsweise bei bestimmten innergemeinschaftlichen Vorgängen, Steuerschuldnerschaft als Leistungsempfänger nach § 13b UStG oder wenn das Finanzamt eine Erklärung anfordert. Einkommensteuererklärung, Anlage EÜR und gegebenenfalls Gewerbesteuererklärung sind getrennt davon zu prüfen.

Der Freibetrag betrifft den Gewerbeertrag, der häufig in der Nähe des steuerlichen Gewinns liegt, nicht deinen Umsatz. Er gilt grundsätzlich für natürliche Personen und Personengesellschaften, nicht für Kapitalgesellschaften wie UG oder GmbH. Deshalb darfst du die 24.500 Euro nicht mit der 25.000-Euro-Grenze der Kleinunternehmerregelung verwechseln. Beide Werte können zufällig nah beieinanderliegen, haben aber eine völlig andere Funktion.

Die Begriffe regeln unterschiedliche Dinge. Die Kleinunternehmerregelung gehört zur Umsatzsteuer. „Kleingewerbe“ wird umgangssprachlich für einen kaufmännisch nicht eingerichteten Gewerbebetrieb verwendet und betrifft insbesondere handelsrechtliche Fragen. Du kannst Kleingewerbetreibender und umsatzsteuerlich regelbesteuert sein. Umgekehrt kann ein Unternehmer die Voraussetzungen des § 19 UStG erfüllen, ohne dass der Ausdruck Kleingewerbe seine Rechtsform beschreibt.

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist eine umsatzsteuerliche Steuerbefreiung. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst und nicht auf die Regelung verzichtet hast, sind deine begünstigten Umsätze als Hundetrainer von der Umsatzsteuer befreit. Du weist auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer gesondert aus und führst für diese Umsätze keine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Im Gegenzug kannst du die Umsatzsteuer aus betrieblichen Einkäufen grundsätzlich nicht als Vorsteuer abziehen. Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Aufzeichnungen und Gewinnermittlung bleiben davon getrennte Themen.

Die Kleinunternehmerregelung schützt nicht vor allen umsatzsteuerlichen Pflichten. Kaufst du beispielsweise Software, Werbung oder digitale Dienstleistungen bei einem ausländischen Anbieter, können Reverse-Charge-Regeln, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Erklärungspflichten entstehen. Auch grenzüberschreitende eigene Leistungen können Sonderregeln auslösen. Solche Vorgänge solltest du vor der Buchung beziehungsweise Rechnungsstellung fachlich prüfen lassen.

Im Gründungsjahr unterliegt bereits der Umsatz, mit dem du 25.000 Euro überschreitest, der Regelbesteuerung. In einem späteren laufenden Jahr gilt Entsprechendes beim Überschreiten von 100.000 Euro. Die davor im betreffenden Zeitraum zulässig steuerfreien Umsätze bleiben grundsätzlich steuerfrei. Praktisch musst du den Wechsel rechtzeitig in Preisen, Verträgen, Rechnungssoftware und Buchführung abbilden; bei einer drohenden Überschreitung solltest du fachlichen Rat einholen.

Ein unrichtiger Steuerausweis kann dazu führen, dass du den ausgewiesenen Betrag dem Finanzamt schuldest. Verlasse dich nicht darauf, dass eine fehlerhafte Rechnung folgenlos bleibt. Korrigiere den Beleg fachlich sauber und informiere den Empfänger. Rechnungssoftware sollte deshalb von Beginn an korrekt auf die Kleinunternehmerregelung eingestellt werden.

Bei Aufnahme deiner unternehmerischen Tätigkeit darf der Gesamtumsatz im Gründungsjahr 25.000 Euro nicht überschreiten. Seit 2025 wird diese Grenze bei einer unterjährigen Gründung nicht auf einen fiktiven Jahresumsatz hochgerechnet. Beobachte deine tatsächlich vereinnahmten Umsätze trotzdem laufend: Bereits der Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, ist nicht mehr nach § 19 UStG steuerfrei.

Für die Anwendung im Folgejahr darf dein Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten haben. Zusätzlich darf dein Gesamtumsatz im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreiten. Beide Grenzen sind echte Obergrenzen. Wenn dein Vorjahresumsatz über 25.000 Euro lag, kannst du die Regelung im neuen Jahr grundsätzlich nicht anwenden, auch wenn du für dieses Jahr weniger Umsatz erwartest.

Ein verständlicher Hinweis lautet beispielsweise: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Du darfst keine Umsatzsteuer und keinen Umsatzsteuerbetrag gesondert ausweisen. Beim Hundetraining sollte die Leistung zudem konkret beschrieben sein, etwa „Einzeltraining am 12. September 2026, 60 Minuten“ oder „Teilnahme am Gruppenkurs Alltagstraining, Termin 3 von 6“.

Ein wirksamer Verzicht bindet dich grundsätzlich für mindestens fünf Kalenderjahre. Danach kann er mit Wirkung für ein folgendes Kalenderjahr widerrufen werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Ein spontaner jährlicher Wechsel ist daher nicht möglich. Plane Umsatzentwicklung, Investitionen und Kundenstruktur über mehrere Jahre.

Eine Rechnung über nach § 19 UStG steuerfreie Umsätze muss die Mindestangaben nach § 34a UStDV enthalten: Namen und Anschriften von dir und dem Leistungsempfänger, deine Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Kleinunternehmer-Identifikationsnummer, Ausstellungsdatum, Art und Umfang der Leistung, Gesamtentgelt und den Hinweis auf die Steuerbefreiung. Sinnvoll sind außerdem fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsdatum, Zahlungsziel und Bankverbindung.

Für Gründungen seit 2025 ist der tatsächliche Gesamtumsatz des Gründungsjahres maßgeblich; die 25.000-Euro-Grenze wird nicht mehr auf zwölf Monate hochgerechnet. Gründest du beispielsweise im September, bleibt es bei 25.000 Euro für dieses Gründungsjahr. Das kann für einen nebenberuflichen Start hilfreich sein, ersetzt aber keine laufende Umsatzkontrolle.

Dein nächster Schritt

Triff deine Entscheidung mit einem klaren Blick auf Zahlen und Wachstum.

Nutze das persönliche Erstgespräch oder bereite deine Gründung im Webinar strukturiert vor.

Nach oben