Es wird ernst. Gut ein Jahr nach der Änderung des Tierschutzgesetzes (§ 11 Abs.1 Nr. 8 Buchst. f TierSchG) im Juli 2013 tritt die Erlaubnispflicht nun im August in Kraft. Bundesweit müssen (fast) alle, die mit dem Umgang von Tieren ihr Geld verdienen, verpflichtend ihre Sachkunde nachweisen beziehungsweise bereits nachgewiesen haben, um weiter tätig sein zu dürfen. Auch Hundetrainer.
Die Erlaubnispflicht – kein bundesweit einheitliches Qualitätssiegel
Ab 1. August ist es so weit. Wer als Hundetrainer jetzt noch keinen Antrag gestellt und eine offizielle Erlaubnis des Veterinäramtes hat, hat ein Problem. Er darf seiner Tätigkeit nicht mehr nachgehen. Und wer von nun an Hundetrainer/in werden will, muss nachweislich gut ausgebildet sein! Für viele ein Grund und Tag zur Freude, denn endlich wird auch im Bereich des Hundetrainings die Spreu vom Weizen getrennt und nur die, die wirklich kompetent sind und eine fundierte Ausbildung nachweisen können oder eine Prüfung bestehen, dürfen praktizieren.
Eine Entscheidung, die sowohl im Sinne der Hundetrainer als auch ihrer Kunden und vor allem unserer Hunde ist, denn sie alle leiden unter den selbsternannten Experten, die im schlimmsten Fall mehr Schaden anrichten, als helfen.
Doch ist es wirklich so? Kann die Erlaubnispflicht als echtes Qualitätssiegel betrachtet werden?
Viele Hundetrainer fürchteten oder fürchten noch immer um ihre Existenz. Denn noch immer ist nicht ganz klar, welche Voraussetzungen man genau erfüllen muss, um seinem Beruf weiter nachgehen zu dürfen. Auch künftig wird es wohl erst einmal keine bundesweit einheitliche Prüfung beziehungsweise einheitliche Maßstäbe geben. Jedes Bundesland kann die Überprüfung der Sachkunde theoretisch unterschiedlich handhaben oder bei der Bewertung der eingereichten Qualifikationsnachweise unterschiedlich hohe Maßstäbe ansetzen. Was im einen Bundesland ausreicht, könnte im anderen zu wenig sein. Trotzdem kann man davon ausgehen, dass wenigstens ein gewisser Qualitätsstandard erreicht werden kann. Eine zumindest halbwegs bundesweit einheitlichen Regelung im Laufe der Zeit ist nicht ausgeschlossen und wünschenswert, denn es wird in diesem Bereich sicher weitere Neuerungen und Entwicklungen geben.
Wenn die Sachkunde nicht ausreicht
Sollten die eingereichte Unterlagen als nicht zum Sachkundenachweis ausreichend bewertet werden oder besteht aus anderen Gründen Bedarf, muss sich der Betreffende einer Prüfung unterziehen. Auch diese ist nicht in ganz Deutschland einheitlich. Es wird allerdings empfohlen, sie als „Fachgespräch“ mit theoretischem und praktischem Teil zu gestalten. Noch ist aber nicht endgültig klar, welche Ausbildungen anerkannt werden und wie genau alles gehandhabt wird. Die Einzelheiten sind noch im Werden. Einige Regelungen und anerkannte Ausbildungen gibt es allerdings bereits.
In Niedersachsen beispielsweise ist „Voraussetzung für die Erlaubnis (…) eine Zertifizierung als Hundetrainer mit Zertifikat der Tierärztekammer Niedersachsen oder Schleswig-Holstein oder der IHK Potsdam. Liegt keine Zertifizierung vor, dann führt der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz ein Fachgespräch mit dem Antragsteller.“ (Quelle: http://www.luechow-wendland.de). Noch mehr zum Thema für Hundetrainer in Niedersachsen finden Sie auf der Homepage Kleintierverhalten von Dr. med. vet. Dunia Thiesen-Moussa.
Ein Beispiel wie der Antrag für die Erlaubnispflicht für Hundetrainer nach §11 TierSchG aussehen kann vom Landkreis Lüchow-Dannenberg (Stand: 07.07.2014) finden Sie hier als PDF: Antrag-Erlaubnispflicht-nach-§11-Tierschutzgesetz
Auch in Bayern wurden bereits einige Hundetrainer-Ausbildungen definiert, die als ausreichender Sachkundenachweis anerkannt werden und es werden noch weitere hinzukommen. Dennoch dauert es auch hier noch, bis es eine endgültige Regelung gibt. Sicher ist aber, dass Sachkundenachweise bzw. Ausbildungen nur anerkannt werden, wenn bei deren Abschluss ein Amtsveterinär mit dabei war.
Wen die Erlaubnispflicht noch betrifft
Nicht nur Hundetrainer jetzt sind nach der Gesetzesänderung erlaubnispflichtig. Auch zum Beispiel Reit- und Fahrbetriebe oder Tierheime müssen Sachkundenachweise erbringen. Außerdem im Auslandstierschutz Engagierte, „Hundepsychologen“ sowie Tierhändler. Die angestellten Mitarbeiter einer Hundeschule übrigens in der Regel nicht, es sei denn sie sind freie Mitarbeiter. Diese müssen ihre Erlaubnis wiederum selbst beim Veterinäramt beantragen und die entsprechende Sachkunde nachweisen. „Von der Erlaubnispflicht sind neben Hundeschulen auch andere Dienstleister betroffen, zum Beispiel jeder, der Verhaltenstherapie von Hunden anbietet oder für andere Jagd-, Blinden- oder Wachhunde ausbildet. Entsprechende Angebote von Vereinen sind ebenfalls erlaubnispflichtig, sofern ein Entgelt erhoben wird.“ (Quelle: LKR Kitzingen).
Hallo zusammen, meine frau möchte sich gerne selbständig als hunde Trainerin machen und hat schon Jahre lange Erfahrungen im umgang mit Hunden und auch im hunde Training hat sie einfach ein unglaubliches Gefühl was der Hund in dem Moment braucht ,da sie meiner Meinung nach eine wolfsseele in sich trägt. Nun hat sie aber nicht wirklich an Kursen teilgenommen und kann daher auch nichts vorweisen außer ihr natürliches Talent. Da wir wie viele andere nicht wirklich viel Geld über haben wäre meine frage ob ihr da einen Tipp hättet wie sie das am besten angehen könnte 😉 sie kann einfach besser mit Tieren. Ich danke euch schon mal im voraus einen lieben Gruß Eddy
Hallo
Ich bin in der Endphase meiner Ausbildung zum Familienhundtrainer. Meine Ausbildung mache ich zur Zeit in Bayern bei einer geprüften Sachverständigen und Gutachterin. Wie das Leben so spielt steht ein Umzug danach ins Haus…. und zwar nach NRW. In Bayern werde ich geprüft vom Vet.Amt gemäß Paragraph 11. Was muss ich vor meiner Arbeit in NRW beachten? Wird die Ausbildung mittlerweile dort gleich gestellt?
Hallo,
im Text oben steht, dass angestellte Hundetrainer keine Erlaubnispflicht brauchen, nur der Betreiber der Hundeschule.
Wie sieht es denn mit dem gegenteiligen Fall aus?
Darf ein Gewerbe (Hundeschule) betrieben werden, wenn der Betreiber selbst keine Erlaubnis nach Paragraph 11 hat, dafür aber seine angestellten Hundetrainer?
Hallo, wir trainieren seit ca. 2Jahren mit unseren Hunden das Mantrailing (Personensuche). Wir haben unsere Kenntnisse von einem Polizisten der Hundestaffel, der dieses beruflich ausübt. Nun wollen wir unser Wissen an andere Interessenten weitergeben und das dies seine Richtigkeit hat wollen wir das dann auch gewerblich anmelden. Benötigen wir zu diesem Zweck auch einen Sachkundenachweis den man als Trainer benötigt.
Ich hätte eine Frage,
Darf eine Person die keinen Trainerschein nach Paragraph 11 hat in einem eingetragenen Hundesportverein Trainingsstunden als Übungsleiter geben?
Wir sind ein gemeinnütziger Hundeverein. Müssen die Trainer für die Mitgliedshunde alle den §11 haben?
Vielen Dank
Hallo Kira,
je mehr Trainer auch die Sachkunde gemäß §11 TSchG offiziel beim Vetamt nachweisen können desto besser auch für den Verein.
Rein kostentechnisch ist das natürlich auch eine Herausforderung für die es beim Geetzgeber keine praktikable Lösung gibt.
Für den Verein selbst ist es rein formal nicht notwendig das jeder einzelne Trainer einen Nachweis hat.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
LG Klaus
Ich überlege die Ausbildung Hundetrainer@home anzufangen. Allerdings blicke ich bezüglich des Sachkundenachweises noch nicht durch. Wenn mein zuständiges Veterinäramt in meinem Fall in Berlin Spandau die Ausbildung akzeptiert oder mir nach einer Prüfung die Genehmigung erteilt, gilt diese dann nur für meinen Bezirk bzw. meine Stadt oder für ganz Deutschland. Ich möchte nicht nach jedem Umzug einen neuen Antrag stellen müssen. Außerdem ist für mich noch nicht klar ob diese Genehmigung zeitlich befristet ist. Vielen Dank für die Antwort.
Hallo Martin,
die Genehmigung der Sachkundenachweis als Hundetrainer gemäß Paragraph 11 Tierschutzgesetz wird ja von den jedem Vetamt ausgestellt. Daher kann grundsätzlich auch jedes Vetamt anders entscheiden. In der Praxis ist es aber die Regel das der Sachkundenachweis nur bei der ersten Prüfung ebracht werden muss und die weiteren Vetämter diese dan auch anerkennen falls du umziehen solltest.
LG vom Hundetrainer Netzwerk
Hallo. ich bin gelernte Tierheil
Praktiker und Tierosteo. ich möchte den Paragraf 11 erlangen als 2 Hilfskraft in einer Hunde Zucht.
bekomme ich ihn so oder muss alle Ausbildungen machen danke im voraus
Hallo Shila,
für eine Hundezucht benötigt man den §11 Tierschutzgesetz als 2. Hilfskraft nicht. Wofür brauchst du die den sonst noch ?
Die ausstellende Behörde für den Paragraph 11 Tierschutzgesetz ist dein Veterinäramt. Die können dir sagen ob deine Ausbildung für den Nachweis der Sachkunde ausreichend ist.
Gruß vom Hundetrainer Netzwerk
ich habe 1993 bei der IHK Potsdam meine Sachkunde 11 abgelegt.nun bin ich umgezogen und muss die Erlaubnis neu beantragen.Kann das Vetamt eine neue Sachkunde fordern?
Hallo Conrad,
jedes Bundesland handhabt dies anders. Es gibt leider keine Richtlinie für die Anerkennung einer bereits abgelegten §11 Zulassung.
Auf Grund des Datums Ihrer Erlaubnis aus dem Jahr 1993 und evtl. der daraus resultierenden Berufserfahrung könnte es sein, dass keine erneute Prüfung nötig wird. Allerdings setzt dies einen Nachweis Ihrer hauptberuflichen Tätigkeit voraus. Evtl. erkennt das Veterinäramt eine entsprechende Bescheinigung an.
Sollte das Veterinäramt Ihres neuen Wohnortes trotzdem darauf bestehen, dass Sie erneut eine komplette Prüfung ablegen, steht Ihnen selbstverständlich auch die Unterstützung durch einen darauf spezialisierten Rechtsanwalt offen.
Viel Glück und Erfolg wünscht Ihnen
im Namen des Teams des Hundetrainer NETZWERK
Monica Hellmann
Ich habe vor der Neuregelung eine Hundeschule geführt und Hunde in Tagesstätte betreut (alles beides als Selbstständige). Im Juni 2014 habe ich meinen Antrag gestellt und bisher keine Antwort erhalten. Auf Nachfragen hin,erklärte man mir, dass die Anträge nicht bearbeitet werden, da sie nicht wissen, welche Inhalte in eine qualifizierte Ausbildung gehören. Ich habe die Tagesstätte und Hundeschule weitergeführt. Nun meine Frage, darf ich das überhaupt? Meine Ausbildung habe ich beim BHV/IHK gemacht. Danke für die Antwort.
Hallo Tina,
ich habe gerade deine Anfrage vom 26.08.17 gelesen, und gesehen, dass bisher keine Antwort erfolgte.
Eine Hundeschule oder Hundetagesstätte ohne die Genehmigung durch einen §11 zu führen kann zum Verlust deiner Selbstständigkeit in diesem Bereich führen. Selbst wenn dein zuständiges Veterinäramt sich aus der Zuständigkeit durch seine Antwort herausziehen will, entbindet dich das nicht von einer Genehmigung. Es handelt sich dabei lediglich um eine Duldung, die du noch nichtmal schriftlich hast… Evtl. kannst du die Anträge auch in Abstimmung mit deinem zuständigen Veterinäramt bei einem anderen Veterinäramt einreichen und somit deine Genehmigung erwirken. Leider ist es bekannt, dass es massive Unterschiede in der Genehmigungspflicht und Zuständigkeit auch innerhalb der Bundesländer gibt.
Bleib hartnäckig und hole dir ggfls. Unterstützung durch einen Rechtsanwalt, der in diesen Dingen spezialisiert ist.
Viel Erfolg!
im Namen des Teams des Hundetrainer NETZWERK
Monica Hellmann
Hallo Klaus,
ganz herzlichen Dank für die schnelle Antwort und das super nette Hilfsangebot. Ich werde meiner Freundin jetzt erst mal schonend beibringen, dass sie selbst aktiv werden muss.
Liebe Grüße einstweilen und für eure wichtige Arbeit weiterhin viel Erfolg,
Sanne
Danke für diese informative Seite. Eine Frage: Eine Freundin von mir betreibt in Baden-Württemberg eine mobile Hundeschule, hat aber (noch) keinen Sachkundenachweis nach §11 für Hundetrainer, weil sie extreme Prüfungsangst hat. Sie hat gehört, das VetAmt käme SELBST auf die Hundetrainer zu und würde sie auffordern, einen Antrag zu stellen. Ich befürchte, das ist falsch und sie müsste selbst aktiv werden. Ist das so und was würde ihr blühen, wenn sie jemand (etwa ein unzufriedener Kunde) anschwärzt?
Hallo Sanne,
ich antworte auf diese Frage mal aus betriebswirtschaftlicher Sicht. Juristische Hinweise darf in Deutschland verständlicherweise nur ein Rechtsanwalt geben.
1. Das VetAmt kommt nicht automatisch auf deine Freundin zu, sondern Sie muss die Erlaubnis zur Tätigkeit beim VetAmt beantragen.
2. Im Moment arbeitet deine Freundin ohne die notwendige gesetzliche Zulassung – das kann im schlimmsten Fall zum Entzug der Gewerbeerlaubnis und ggf. auch einer finanziellen Strafe führen. Wohlgemerkt bis dahin vergeht noch Zeit und die Mühlen mahlen langsam.
3. Deine Freundin kann natürlich etwas gegen die Prüfungsangst machen – da gibt es wirklich verschiedene gute Behandlungen, Coachings, … ODER die Alternative wäre eine Anstellung in einer bestehenden und zugelassenen Hundeschule.
Fazit: Der Zustand kann nicht bleiben wie er ist und deine Freundin muss etwas tun oder ihre Tätigkeit beenden. Falls ihr Hilfe braucht oder weitere Fragen habt dann stehen wir gerne zur Verfügung.
Viel Erfolg.
Gruß Klaus
Hallo ich habe den §11 für Hundetrainer schon gemacht .Aber nicht in meinem Wohnbezierk Calw sondern in der etwa 20 km entfernten Stadt Pforzheim.Nun will mir das Landratsamt Calw meine lizenz wieder weg nehmen und ich müsste alles nochmal machen und bezahlen in Calw stimmt das?
Guten Tag,
ich bin geprüfte Tierheilpraktikerin und möchte gerne nebenbei ein paar Hunde ausführen (Gassi Service). Im kleinen Rahmen, einzeln und nicht mehr als max. 2 Hunde am Tag. Bekomme ich die Erlaubnis §11 TSG oder muß ich noch eine Prüfung ablegen (Sachsen)?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Beste Grüße
Hallo,
die reine Tätigkeit im Gassiservice (ohne Hunderziehung oder -ausbildung) stellt mit ihrer Ausbildung als Tierheilpraktikerin im Regelfall kein Problem dar.
Daher bitte einfach kurz mit dem zuständigen VetAmt sprechen und die Genehmigung einholen. In anderen uns bekannten Fällen hat ein Gespräch ausgereicht.
Gruß Klaus
Ergänzung zur Frage: Wie ist der Inhalt des Fachgesprächs und wie läuft dieses ab?
Hallo Robynia,
nach § 15 Abs. 1 TierSchG hat die zuständige Behörde die Durchführung des Tierschutzgesetzes zu prüfen. Die Zuständigkeit für die Durchführung des Fachgesprächs richtet sich daher nach dem jeweiligen Landesrecht. Nach § 15 Abs. 2 TierSchG soll die zuständige Behörde den zuständigen VetAmt Tierarzt als Sachverständigen beteiligen. Sofern das erforderliche Fachwissen innerhalb der Behörde nicht zur Verfügung steht, kann die Behörde auch einen oder mehrere externe Sachverständige hinzuziehen. In diesem Fachgespräch kann der jeweils Zuständige eigene Schwerpunkte legen. Du solltest unbedingt bei deinem zuständigen VetAmt nachfragen wer prüft und falls möglich dich mit diesem austauschen um die Inhalte ggf. abzugrenzen. Liebe Grüße vom Hundetrainer Netzwerk Klaus
Hallo,
ich bin für die Abschaffung der Erlaubnispflicht für Hundetrainer nach § 11 TSchG. Ich finde diese Gesetzgebung ziemlich unsinnig, da Sie für den Hund und seinen Halter keinerlei Vorteile bringt. Die aktuelle Praxis ist ja die, dass das zuständige Vetamt diese Prüfung abnimmt. Nach einem Fragenkatalog. Aber die wenigsten Amtsärzte haben zum Beispiel Kenntnis über Hundepsychologie. Das halte ich jedoch für sehr wichtig um als Trainer bei Defiziten die Ursache erkennen zu könne. Dazu kommt, dass mancher nun geprüfter Hundetrainer sich selbst überschätzt, zum Beispiel Hunde sammelt die wegen Beissvorfällen sichergestellt wurden. Oder Hundehaltern erzählen, ihr Tier wäre sexuell missbraucht worden weil der Hund zurückschreckte, als die Trainerin ihre Latzhose auszog.
Die aktuelle Rechtssprechung ist ja die, dass auch Trainer aus Hundevereinen diese Prüfung ablegen müssen wenn sie Kurse für Nichtmitglieder anbieten. Hier bei mir ist so eine SV-Ortsgruppe, die garantiert Hundehaltern in ihren Kursen (2x im Jahr) das nach 10 Übungsstunden ihre Hunde problemlos durch den Alltag kommen.
Ich habe mir eine Stunde davon angesehen und fühlte mich ins Mittelalter versetzt. Und dabei waren auch Hundehalter wiue eine alte Damen mit einem Hund mit Rachitischen Beinen, ein kleines Mädchen mit einem Chihuahua, der nach Erzählungen der Halter Probleme zu Hause mache.
Die Krönung war, als ein Mitglied des Vereins dort in dieser Stunde seinen DSH derart mit einem Stachelhalsband maßregelte, dass der Hund schrie. Ich habe das zur Anzeige gebracht und eingefordert, dass die Trainer die Prüfung ablegen müssen. Antwort von der Amtsärztin:“ Ich habe den Verein von der Prüfungspflicht befreit, da er über diese Kurse versucht Mitglieder zu werben.“
Und bei genau dieser Amtsärztin soll ich, die 30 Jahre Hunde in verschiedenen Bereichen ausgebildet hat, nun eine Prüfung ablegen und mich ihrer Willkür aussetzen? Niemals!
Ich bin für die Abschaffung dieser Erlaubnispflicht, denn mit einem Tier zu arbeiten bedeutet vor allem Verstand und Gefühl. Kein Zettel als Freifahrtschein oder Beweis meines Könnens.
Katrin Freyer
Hallo
Ich wollte aus steuerlichen Gründen gerne ein Kleingewerbe anmelden, und dann weiterhin in einer HuSchu aushelfen.
Brauche ich dann den Sachkundenachweis? Leider finde ich dazu nichts – vorher Nein, aber dann bin ich ja nicht mehr „angestellt“ im weitesten Sinne.
LG
Hallo Nina,
in dem Moment, wo du ein Kleingewerbe anmeldest bist du selbstständig. Du schreibst dann ja auch eine Rechnung für die Hundeschule, machst eine Steuererklärung und führst somit ein Geschäft. Wenn du dann als Hundetrainerin arbeitest, benötigst du die Zulassung durch den §11. Dein zuständiges Veterinäramt wird dir erklären, ob es möglich ist, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten und in wie weit eine Anerkennung deiner Tätigkeit für die Erteilung des §11 möglich ist.
Vielleicht wäre eine Anstellung auf Mini-Job-Basis eine Alternative für dich?
Liebe Grüße
Moni vom
Hundetrainer Netzwerk
Hallo,
ich bin in einem Hundeverein.
Dort hat man mir gesagt , dass ich den Schein aufgrund meiner Ausbildung als PferdeWirt
nicht machen muss. Den würde ich auch so erhalten.
Stimmt das ?
Hallo Amica,
grundsätzlich musst du aktuell in einem Hundeverein noch keine entsprechenden Nachweise liefern. Warum aber der Pferdewirt die Anerkennung für den §11 TSchG im Hundebereich liefern soll erschließt sich mir nicht. Zuständig für die Umsetzung des §11 TSchG in deiner Region ist dein regionales VetAmt und das kann dir sagen ob deine Ausbildung zum Pferdewirt anerkannt wird.
Gruß Klaus Schaumberger
Hallo,
ich bin Hundetrainerin in einem gemeinnützigen Hundeverein, allerdings ohne Zertifikat. (Schleswig-Holstein)
Eine Kollegin hat den Sachkundenachweis nach 11 Tschg.
Muss ich diesen Nachweis auch beantragen, oder kann ich weiter Gruppen- und Einzeltraining geben?
LG Janette
Hallo Janette,
bisher ist die Regelung bzgl. des §11 auf die gewerbsmäßig tätigen Hundetrainer beschränkt. Hundetrainer in einem Verein, die meist zudem ehrenamtlich arbeiten, benötigen daher keinen Sachkundenachweis gemäß §11 TSchG. Auskünfte erteilt in erster Linie der Verband, dem euer Verein angeschlossen ist. Andernfalls könntest du dich auch bei einem anderen Verein in deinem Bundesland informieren und darüber hinaus natürlich auch bei deinem zuständigen Veterinäramt.
viele Grüße
Moni
Hallo,
ich bin ehrenamtlich als Gruppenübungsleiterin im Verein tätig, möchte künftig jedoch gerne auch private Einzelstunden geben und somit als Hundetrainerin tätig werden. Können Sie mir eine Ausbildungsstätte in der Nähe von Stuttgart nennen bzw. gibt es einen Weg, die Anerkennung über meine ehrenamtliche Tätigkeit zu erhalten?
Danke und freundliche Grüße
Meike
Hallo Meike,
vielen Dank für deine Anfrage.
Da es keine einheitliche Ausbildung zum Hundetrainer gibt und auch die Anerkennung einer Trainertätigkeit von den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird, kannst du dich in erster Linie mit deinem zuständigen Veterinäramt in Verbindung setzen um dich vor Ort beraten zu lassen. In welchem Umfang du Zusatzqualifikationen erwerben oder eine Qualifizierungsmaßnahme/Ausbildung zum Hundetrainer vorlegen musst ist ebenfalls länderabhängig, eine reine Anerkennung deiner ehrenamtlichen Tätigkeiten ohne Prüfung vor dem Veterinäramt gemäß §11 aber eher unwahrscheinlich. Je nachdem wo du deinen Tätigkeitsschwerpunkt siehst, abhängig von deinen finanziellen und zeitlichen Möglichkeiten, gibt es eine breite Auswahl an Anbietern, die eine Ausbildung zum Hundetrainer anbieten. Es gibt Angebote von Praxis-/Theorieausbildung bis Fernstudium. Einen Ausbildungsleitfaden gibt es leider nicht.
Hoffe, ich konnte dir ein Stück weit weiterhelfen. Wenn du noch Fragen hast – einfach melden.
Liebe Grüße
Moni
Hallo Moni,
vielen Dank für Deine Antwort.
Ich glaube das Beste ist, ich wende mich zunächst mal an das zuständige Veterinäramt, die können mir eventuell auch Ausbildungsstätten bzw. Ausbildungslehrgänge nennen, die von ihnen anerkannt werden…
Viele Grüße
Meike
Hallo, wenn man die Ausbildung zur TFA erfolgreich abgeschlossen hat dann reicht dies als Nachweis oder ?? Denn in dieser Ausbildung bzw Prüfung ist ja das TSCHG mit drinnen und wird auch schriftlich geprüft! Möchte mich nur 100 Prozent absichern das das gilt und ausreicht!
Guten Abend Frau Groll,
die Ausstellung der Genehmigung nach §11 TSchG nimmt ihr regional zuständiges VetAmt vor. Und ausschließlich dieses VetAmt kann ihnen sagen ob ihre Sachkunde ausreichend ist. In vielen anderen Hundebereichen wie z.B. Hundefriseur, Hundepension würde ich sofort ja sagen, das reicht aufgrund unserer Praxiserfahrung. Beim Hundetrainer sieht das anders aus. Die Inhalte der notwendigen Sachkunde entsprechen ja nicht automatisch den Inhalten ihrer Ausbildung.
Da Sie die zuständige Erlaubnis sowieso nur bei ihrem VetAmt erhalten, fragen Sie dort einfach nach ob ihre Sachkunde ausreichend ist.
Ich hoffe die Antwort hilft ihnen weiter – für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Gruß Klaus Schaumberger
Hallo!
Ich habe da mal eine Frage. Und zwar würde ich gerne ein zweites Standbein aufzubauen und das was ich gerade über den hundesport Verein mache auch offiziell ausüben. Muss ich bei dem Vetamt den Antrag stellen in dem Landkreis in dem der Wohnsitz ist?? Oder wo die Ausbildung stattfinden würde?
Wo kann man sich über den Inhalt informieren was geprüft wird? Wie kann man sich darauf vorbereiten?
Wenn man das über Seminare macht, ist es besser das in Bundesland zu machen in dem man lebt oder geht das auch in einem anderen?
Vielen Dank für die Hilfe!
Hallo guten Tag. Können Sie mir eine Schule empfehlen, die auf die Sachkundeprüfung nach §11 Absatz 1 8f vorbereitet?
Ich komme aus dem Raum Lippstadt/Soest und würde die Prüfung beim Veterinärsamt Soest ablegen. Über gute Tipps wäre ich sehr dankbar.
Guten Abend Dagmar,
versuchen Sie es gerne mal bei Ziemer & Falke – einfach mal anfragen und die Inhalte abklären die für Sie notwendig sind.
Gruß Klaus Schaumberger
Hallo, ich komme aus Thüringen und möchte den Sachkundenachweis nach §11 für Hundetrainer machen. Nun hätte ich einige Fragen dazu. Ich bin in einem Verein tätig der keinen Trainer hat, da die Mitglieder immer auf mich zu kommen um Ihnen zu helfen bei der Erziehung Ihres Hundes, habe ich nun für mich beschlossen als Trainer dort tätig zu werden und in dem Zusammenhang den Nachweis zu erwerben. Wie muss ich nun vorgehen? Wo in Thüringen kann ich den Antrag stellen, was muss ich einreichen und an Kosten einplanen? Wo kann ich mich speziell dafür vorbereiten (Internet, Bücher etc,)? Wäre nett wenn mir einer weiterhelfen könnte, da es eine echte herzensangelegenheit von mir ist.
Mit freundlichen Grüßen
Simone
Liebe Simone,
Trainerinnen und Trainer, die in einem Verein tätig sind, müssen keine Prüfung machen.
Für Sie ist das gut, für andere ist das sehr ungerecht und ein Manko des Gesetzes.
Ich würde mich an das für Sie zuständige Veterinäramt wenden und fragen, ob Sie solche Prüfungen
durchführen. Wenn Sie die Zusage haben, dass sie es abnehmen, setzen Sie sich mit mir in Verrbindung.
dann nenne ich Ihnen Quellen und Möglichkeiten, sich auf die Prüfung vorzubereiten.
ingebuettnervogt@hundimedia.de
viele Grüße
Inge Büttner-Vogt
Ich bin Verhaltenstherapeutin für Hunde und Pferde und möchte mich jetzt wieder – neu – selbständig machen. Habe nun den Antrag für die Erlaubnis vorliegen. Nun hänge ich an der Frage nach der Höchstanzahl der auszubildenden Hunde. Da ich mobil tätig sein werde, wird es erstmal Einzeltraining bei und mit Hund und Haltern in gewohnter Umgebung geben. Wenn ich nun – berechnet anhand meiner Kapazitäten – dort eine Zahl angebe und es sollten doch mehr Hunde sein (weil mehr Kapazitäten oder evt. doch noch Gruppentraining) – was dann? Muß dann erneut eine Genehmigung beantragt werden? Ebenso bei der Art der Einrichtung – derzeit Mobile Hundeschule – wenn nun aber doch ein Gelände angemietet wird, muß da dann erneut eine Genehmigung beantrag werden?
Ich gehe man NICHT davon aus, dass ein Diplom zum Hundeverhaltenstherapeut ausreicht. Genau das sind meiner Meinung nach die „Grenzfälle“. Denn Hundeverhaltenstherapeut ist kein anerkannter Beruf. Und gleiches gilt für das Diplom. Heute kann man mit irgendeinem Fernstudium Hundeverhaltenstherapeut werden. Das sagt nichts über die wirkliche Qualifikation aus. Deshalb meine Meinung: Ein Sachkundenachweis vor einem AKADEMISCHEN Gremium genau solcher Fern-„Studiengäng“ ist dringend erforderlich. Die Herrschaften haben viele Jahre VOLLZEIT studiert und sind perfekt, um die Spreu vom WEizen zu trennen.
Das ist kein Angriff! Sicherlich gibt es einige sehr gute Hundeverhaltenstherapeuten, aber sicherlich noch viel mehr „halgebildetet“ und die können viel Schaden anrichten….
Das Diplom zum Hundeverhaltenstherapeut müsste ja wohl ausreichend sein.
Wenn das so einfach wäre… Kommt wohl darauf an, wo man die Ausbildung gemacht hat. Die IHK-Ausbildung wird wohl anerkannt, die wurde aber auch erst ins Leben gerufen, als ich meine Ausbildung schon gemacht hatte.
ich stehe natürlich in der Pflicht Nachweise zu bringen.Ich habe den Sachkundenachweis für Tieheimoersonal der von Dr Fiesel abgenommen wurde,wird das reichen ist das der Sachkundenachweis den man als Hunde Trainer braucht.Steige da nicht mehr durch.